Pestizid-Verbot zum Schutz von Bienen: Syngenta und Bayer klagen

Die Chemiekonzerne Bayer und Syngenta gehen juristisch gegen das von der EU-Kommission verhängte Anwendungsverbot für mehrere Pestizide vor.

Nicht nur Imker sind besorgt über das Bienensterben. Bild: dpa

LANGENFELD afp | Auch der Chemiekonzern Bayer ficht das EU-Verbot seiner Pflanzenschutzmittel an, die nach Angaben der EU Honigbienen gefährden. Die Pflanzenschutz- und Saatguttochter Bayer Crop Science habe bereits Mitte August Klage gegen das Verbot eingereicht, sagte am Dienstag ein Unternehmenssprecher.

Bayer Crop Science fordere Klarheit über die Verlässlichkeit rechtlicher Rahmenbedingungen: Die beiden Pflanzenschutzmittel Imidacloprid und Clothianidin seien seit vielen Jahren auf dem Markt, sie seien umfassend geprüft und zugelassen worden.

Am Dienstagvormittag hatte die Schweizer Chemiefirma Syngenta bekanntgegeben, dass sie gegen das Verbot ihres Pflanzenschutzmittels Thiamethoxam Klage eingereicht habe.

Im April hatte sich eine Mehrheit der Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, für das Verbot von drei sogenannten Neonikotinoiden ausgesprochen, die für das Massensterben der europäischen Bienenpopulation verantwortlich gemacht werden. Von Dezember an dürfen die Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nicht mehr für den Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle verwendet werden.

Die Sperre gilt zunächst für zwei Jahre, in denen mögliche Auswirkungen des Verbots wissenschaftlich untersucht werden sollen, bevor die Maßnahme erneut auf den Prüfstand kommt.

Der Sprecher von Bayer Crop Science sagte, das Unternehmen habe Klage beim europäischen Gericht Erster Instanz in Luxemburg eingereicht. Die Klage werde nun geprüft. Bayer Crop Science gehe es darum, dass das Unternehmen „im Hinblick auf künftige Investitionsentscheidungen verlässliche Rahmenbedingungen“ brauche.

Die EU-Kommission habe sich mit dem Verbot eines bereits zugelassenen Mittels über bestehende Regeln hinweggesetzt. Laut Pflanzenschutzrichtlinie dürften bestehende Produktzulassungen nur zurückgenommen werden, wenn es neue Fakten gebe. „Unserer Meinung nach gibt es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse.“

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