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»Eigentumsverletzung« Imker bekommt Schadensersatz für von Glyphosat verseuchten Honig

Um sein Feld von Unkraut freizuhalten, hat ein Landwirt in Brandenburg üppig Glyphosat aufgetragen. Weil das Gift anschließend im Honig eines benachbarten Bienenstocks landete, wurde jetzt Schadensersatz fällig.
Imkerin bei der Arbeit (Symbolbild): Rechtswidrige fahrlässige Pflichtverletzung

Imkerin bei der Arbeit (Symbolbild): Rechtswidrige fahrlässige Pflichtverletzung

Foto: Wolfgang Kumm / dpa

Sebastian Seusing, ein Imker aus Brandenburg hat vor dem Landgericht in Frankfurt an der Oder einen Prozess um Schadensersatz für seinen mit Glyphosat verunreinigten Honig gewonnen. Eine Zivilkammer des Gerichts gab am Montag der Klage des Mannes statt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das beklagte landwirtschaftliche Unternehmen muss ihm nun 14.544 Euro zahlen.

Dieser sei mit seiner Klage »vollumfänglich durchgedrungen«, sagte der Gerichtssprecher. Die Zivilkammer sah demnach in der Kontamination des Honigs mit Pflanzengift eine Eigentumsverletzung. Das beklagte Agrarunternehmen beging nach Einschätzung des Gerichts eine rechtswidrige fahrlässige Pflichtverletzung.

Dem Sprecher zufolge betonte die Vorsitzende Richterin, dass die Bienenkästen Seusings für jedermann weitgehend sichtbar aufgestellt waren. Das Urteil sei jedoch keine Entscheidung darüber, ob konventionell arbeitende Agrarunternehmen immer mit Bienenflug rechnen müssen.

Seusing hatte im Frühjahr 2019 Bienenkästen neben der Ackerfläche aufgestellt, die wenige Wochen später mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln besprüht wurde. Den kontaminierten Nektar beziehungsweise die belasteten Pollen trugen die Bienen in den Bienenstock. Der Imker musste sowohl das Wachs als auch den entstandenen Honig vernichten, seinen Betrieb gab er nach eigenen Angaben auf.

Anschließende Laboranalysen des Honigs ergaben der Aurelia Stiftung zufolge, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden. Seusing reichte deshalb eine Schadenersatzklage gegen das Unternehmen ein. Im August 2021 begann dann das zugehörige Verfahren, in dem er von Anwälten der Aurelia Stiftung unterstützt wird.

Diese setzt sich nach eigenen Angaben für den Schutz der Bienen und den Erhalt der Artenvielfalt ein. Die Stiftung hatte für den Fall eines Erfolgs eine Signalwirkung des Prozesses für Landwirtschaft und Politik erwartet.

mik/AFP