Glyphosat-Zulassung: Brüssel will EU-Kommission verklagen

Die Hauptstadtregion Brüssel will die EU-Kommission verklagen. [Shutterstock]

Die Regierung der Region Brüssel will die Europäische Kommission vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen, weil diese die Zulassung des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Glyphosat erneut verlängert hatte.

Belgischen Presseberichten zufolge hat die Brüsseler Regierung die Beschwerde bereits am vergangenen Donnerstag eingereicht. Ihrer Ansicht nach liege ein Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip vor.

Auf Nachfrage von EURACTIV, warum das Thema nicht auf staatlicher Ebene angegangen wurde, antwortete ein Beamter des Brüsseler Umweltministeriums, die belgische Bundesregierung habe gegen die EU-Entscheidung keine Berufung einlegen wollen.

Es ist jedoch noch unklar, ob der EuGH die Klage der Brüsseler Regionalregierung annehmen wird, da er eigentlich nur Klagen von Staaten zulässt.

„Auch wenn die Hauptstadtregion Brüssel kein Antragsteller beim EuGH sein kann, wie Mitgliedstaaten es sind, sollte dennoch deutlich festgehalten werden, dass die Regulierung direkte Auswirkungen auf die politische Tätigkeit der Region Brüssel in Umweltfragen hat,“ argumentiert Stéphane Vanwijnsberghe, Mitarbeiter im Büro der Umweltministerin von Brüssel, Céline Fremault.

Die Brüsseler Regierung hatte am 10. November die Verwendung von Glyphosat auf ihrem Territorium verboten. Die Region fährt eine strikte „Null-Pestizid-Politik“.

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Vanwijnsberghe betonte, dass die EU-Entscheidung nicht mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar sei, das im Falle wissenschaftlicher Unsicherheit über ein Gesundheits- oder Umweltrisiko Vorsichtsmaßnahmen vorschreibt.

„Die wissenschaftlichen Bewertungen, die der Neuzulassung zugrunde lagen, basieren viel zu sehr auf von der Industrie in Auftrag gegebenen und zur Verfügung gestellten Analysen – die darüber hinaus oftmals unveröffentlicht und als vertraulich eingestuft sind – und nicht ausreichend auf in Peer-Review-Journalen veröffentlichten Universitätsstudien,“ betonte der Brüsseler Beamte.

Im Zweifel für Glyphosat

Nach Ansicht der Brüsseler Regierung scheinen die wissenschaftlichen Bewertungen auf dem Prinzip „im Zweifel für die Substanz“ zu beruhen.

„Solange der Zusammenhang zwischen Glyphosat und schädlichen Wirkungen nicht zu 100 Prozent nachgewiesen ist, kann das Mittel nicht verboten werden. Dies steht dem Vorsorgeprinzip diametral entgegen,“ kritisierte Vanwijnsberghe. Er fügte hinzu, dass die Weltgesundheitsorganisation die Substanz weiterhin als „wahrscheinlich krebserregend“ einstuft.

In Wirklichkeit haben die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) die Chemikalie jedoch genehmigt und erklärt, es sei „unwahrscheinlich, dass sie ein krebserregendes Risiko für den Menschen darstellt, wenn er über die Nahrung exponiert wird“.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) stimmen dieser Ansicht zu.

Dies steht allerdings im Gegensatz zu einer Einschätzung der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC), einer zwischenstaatlichen Organisation der WHO, die 2015 tatsächlich zu dem Schluss kam, dass das Herbizid „wahrscheinlich für den Menschen krebserregend“ ist.

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Keine angemessenen Vorsichtsmaßnahmen

Brüssel ist der Ansicht, die erneute Zulassung gehe nicht mit angemessenen Maßnahmen zur Risikovermeidung oder -minderung einher: „Die Kommission hätte beschließen können, die Zulassung nur auf Landwirte oder nur auf bestimmte Pflanzenarten zu beschränken. Es hätte sogar ein schrittweiser Ausstieg geplant werden können. Es wurde aber nichts in dieser Richtung unternommen,“ so Vanwijnsberghe.

Der Umweltexperte machte deutlich, man wolle nicht der Landwirtschaft über Nacht einen Stoff zu entziehen, von dem sie weitgehend abhängig geworden ist. Stattdessen müsse die Kommission zumindest ihre Bewertung überprüfen und „verbindliche Maßnahmen zur Begrenzung der Verwendung von Glyphosat“ aufstellen.

„Wir vertrauen unseren Wissenschaftlern“

Die Sprecherin der Europäischen Kommission, Anca Paduraru, lehnte es auf Anfrage von EURACTIV ab, sich zu dem Fall selbst zu äußern, verteidigte jedoch die Entscheidung der Exekutive und erklärte, dass sie voll und ganz mit dem Vorsorgeprinzip im Einklang stehe. „Wir haben volles Vertrauen in unsere Wissenschaftler,“ fügte Paduraru hinzu.

Laut Lucas Bergkamp von der Anwaltskanzlei Hunton & Williams ist Brüssel nicht berechtigt, die EU-Exekutive vor den EU-Gerichtshof zu bringen.

„Wenn der Gerichtshof eine Klagebefugnis einräumt, würde dies zu einer großen Lücke in der Behandlung von Privatklägern führen – diese werden in Bezug auf allgemein gültige Regelungen bisher generell nicht anerkannt.  Damit würde man ein echtes Einfallstor öffnen, da viele Städte, Regionen, Provinzen und andere Kommunalverwaltungen Ansprüche geltend machen wollen – einschließlich Katalonien und Schottland,“ erklärte er gegenüber EURACTIV.

Weiter behauptete Bergkamp auch, die Brüsseler Regierung habe das Vorsorgeprinzip falsch interpretiert: „Wissenschaftliche Unsicherheit ist nicht gleichbedeutend mit unzureichender oder schwacher wissenschaftlicher Evidenz […] Das wahrgenommene Risiko ist nicht gleichbedeutend mit dem tatsächlichen Risiko.“

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