Glyphosat-Herbizid: Umweltausschuss gegen Verlängerung der EU-Zulassung 

Pressemitteilung 
 
 

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Solange ernsthafte Bedenken über die krebserregenden und hormonellen Auswirkungen des Herbizids Glyphosat nicht ausgeräumt sind, sollte die Zulassung durch die EU-Kommission nicht verlängert werden. Stattdessen sollte eine unabhängige Studie in Auftrag gegeben und alle wissenschaftlichen Erkenntnisse offengelegt werden, die dem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugrunde lagen, forderten Abgeordnete des Umweltausschusses am Dienstag.

Pavel PocDie Europäische Kommission sollte die Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat, das in vielen landwirtschaftlichen Betrieben, in der Forstwirtschaft, städtischen und privaten Gärten Anwendung findet, nicht wie beabsichtigt für die nächsten 15 Jahre (bis 2031) ohne Einschränkungen zulassen, begründete der Umweltausschuss seine Entschließung, die mit 38 gegen 6 Stimmen und 18 Enthaltungen verabschiedet wurde.


"Die Tatsache, dass wir auf einen parlamentarischen Einspruch zurückgreifen müssen, zeigt an sich schon, dass etwas im Entscheidungsprozess falsch gelaufen ist", sagte der Abgeordnete Pavel Poc (S&D, CZ), der den Entschließungsantrag entworfen hat.


"Glyphosat wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als vermutlich krebserregend (karzinogen) eingestuft. Während die Industrie behauptet die Substanz würde komplett abgebaut,, ist nun klar, dass Glyphosat-Rückstände überall zu finden sind: in der Umwelt, in vielen Produkten des täglichen Lebens, in unseren Körpern", führte er aus..  


"Werden die Europäische Kommission und EFSA die Studien veröffentlichen, auf welchen ihre Empfehlung basiert? Warum wird vorgeschlagen Glyphosat für weitere 15 Jahre zu genehmigen, den längst möglichen Zeitraum? Wir müssen dafür sorgen, dass diese Studien veröffentlicht werden, und sollten darauf warten bis sie uns zur Verfügung stehen. Jede Ungewissheit muss beseitigt sein, bevor wir mit dem Genehmigungsverfahren einer Substanz, die so umfassend eingesetzt wird, fortfahren. Dies ist ein Beispiel, wie das "Vorsorge-Prinzip" angewandt werden sollte", sagte er abschließend.


In ihrem unverbindlichen Entschließungsentwurf rufen die Abgeordneten die EU-Exekutive auf, eine neue Beschlussvorlage auszuarbeiten. Die Abgeordneten verlangen von der Europäischen Kommission und der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit "sofort alle wissenschaftlichen Belege, die Grundlage zur positiven Klassifizierung von Glyphosat und der geplanten Wiederzulassung waren, aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses, aufzudecken."


Das Europäische Lebensmittel- und Veterinäramt sollte beauftragt werden Glyphosat-Rückstände in Essen und Trinken zu testen und zu überwachen, heißt es weiterhin.



Nächste Schritte


Der Entschließungsantrag, eingebracht von Kateřina Konečná (GUE/NGL, CZ), Bas Eickhout (Grüne/EFA, NL) Piernicola Pedicini (EFDD, IT), im Namen der jeweiligen politischen Gruppen, und den Abgeordneten Mark Demesmaeker (EKR, BE), Sirpa Pietikainen (EVP, FI) und Frédérique Ries (ALDE, BE), wird am 11.-14. April auf der Plenarsitzung in Straßburg zur Abstimmung gestellt.


Nationale Experten mit Sitz im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (Phytopharmazeutischer Bereich) werden über den Vorschlag der Kommission im Mai mit einem qualifizierten Mehrheitsbeschluss dafür oder dagegen abstimmen. Sollte keine Mehrheit zustande kommen, wird die Europäische Kommission entscheiden.



Hinweis für Redakteure

Glyphosat ist ein Pestizidwirkstoff, der weitflächig als Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt wird. Es wurde in den frühen 70er Jahren patentiert und 1974 als Breitspektrum-Herbizid für den Verbrauchermarkt eingeführt und schnell zum Bestseller. Als das Patent 2000 ausgelaufen ist, wurde Glyphosat von verschiedenen Unternehmen vertrieben und hunderte verschiedene Pflanzenschutzmittel beinhalten Glyphosat und sind momentan in Europa registriert und für die Nutzung in der Landwirtschaft zugelassen.